da gäbe es einiges zu besprechen
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rolf´s Golden Gate Blog
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Freitag, 28. November 2014
Montag, 24. November 2014
soweit ich das SchVG 2009 verstehe ist nach Endfälligkeit keine Anleihengläubigergemeinschaft vorhanden so dass auch keine Gläubigerversammlungen abgehalten werden könne......andere Meinungen ? bitte an rolfjkoch@web.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Golden Gate GmbH lädt am 28.11.2014 um 11:00 Uhr im Künstlerhaus München, Lenbachplatz 8, 80333 München, zu einer Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger ein. Nähere Informationen sind auf www.goldengate-gmbh.de erhältlich.
Im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des auf Gesundheits- und Wohnimmobilien spezialisierten Unternehmens Golden Gate GmbH bemüht sich der vorläufige Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach aus der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen um die bestmögliche Befriedigung der Anleihegläubiger.
Zu diesem Zweck sollen die Anleihegläubiger im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung zunächst einen gemeinsamen Vertreter bestellen, der ihre Interessen künftig wahrnehmen wird. Erforderlich sind mit Blick auf eine bestmögliche Befriedigung der Ansprüche darüber hinaus Anpassungen der Anleihebedingungen.
Es ist vorgesehen, die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass die zur Absicherung der Anleihe dienende Immobilie des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses in Leipzig nicht vom Sicherheiten-Treuhänder zwangsversteigert werden muss. Die Immobilie, die im Eigentum der Golden Gate Leipzig GmbH steht, soll stattdessen freihändig verwertet werden.
Zwar sehen die Anleihebedingungen und der Vertrag mit dem Sicherheiten-Treuhänder in ihrer bisherigen Fassung die Zwangsversteigerung als vorrangige Verwertungsmethode vor, jedoch werden erfahrungsgemäß bei einer Zwangsversteigerung deutlich niedrigere Preise erlöst als im Wege eines freihändigen Verkaufs. Im Interesse der bestmöglichen Befriedigung der Anleihegläubiger soll die Immobilie daher zunächst weiter vermietet und anschließend freihändig verwertet werden. Der Verwertungserlös wird sodann - wie bei der Verwertung über eine Zwangsversteigerung - den Anleihegläubigern zufließen.
Ferner sollen die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH bei der Versammlung über einen weiteren Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 der Anleihegläubigerversammlung abstimmen. Dieser sieht neben den auch von der Golden Gate GmbH bereits vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen insbesondere ergänzend vor, dass die bereits jetzt beim Sicherheiten-Treuhänder vorhandenen liquiden Mittel in Höhe von rund 400.000,00 Euro von diesem freigegeben werden, um kurzfristig fällig werdende Grundsteuern für die Vergangenheit in etwa gleicher Höhe bezahlen zu können. Auch diese Freigabe entspricht dem Interesse der Anleihegläubiger, da ansonsten eine Zwangsversteigerung durch die Stadt Leipzig droht. Die Grundsteuern wären in einem solchen Fall als öffentliche Last vorrangig vor den Sicherheiten der Anleihegläubiger zu bedienen.
Die Golden Gate GmbH unterstützt den Gegenantrag des Anleihegläubigers LP Inviso GmbH zu Tagesordnungspunkt 3 der Anleihegläubigerversammlung und empfiehlt den Anleihegläubigern, für den Beschlussvorschlag der LP Inviso GmbH zu stimmen. Die entsprechenden Anträge finden sich auf der Homepage der Golden Gate GmbH unter http://www.goldengate-gmbh.de.
Vorläufiger Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach: „Die von der Golden Gate GmbH beantragten Änderungen der Anleihebedingungen und auch der Gegenantrag sind im Interesse der Anleihegläubiger. Ich hoffe auf ein zahlreiches Erscheinen der Anleihegläubiger, um die Beschlüsse auch umsetzen zu können. Selbstverständlich werde ich den Anleihegläubigern über meine bisherigen Kenntnisse und die mutmaßlichen Befriedigungsaussichten berichten und für Fragen zur Verfügung stehen. Auch werde ich über die Befriedigungsaussichten aus dem Patronat und über die Inanspruchnahme von Herrn Uwe Rampold berichten.“
Geschäftsführer der Golden Gate GmbH, Dr. Hans Volkert Volckens: „Als neuer Geschäftsführer der Golden Gate GmbH und der Golden Gate Leipzig GmbH bin ich an der bestmöglichen zeitnahen Befriedigung der Gläubiger interessiert. Hierfür ist ein Verkauf sämtlicher Liegenschaften erforderlich, wobei die Immobilie in Leipzig für die Anleihegläubiger von besonderer Bedeutung ist. Die jetzigen Regelungen im Sicherheiten-Treuhandvertrag und in den Anleihebedingungen sind nicht geeignet, die Immobilie bestmöglich und flexibel verwalten und verkaufen zu können. Denn die jetzigen Regelungen würden zu einer Insolvenz der Golden Gate Leipzig GmbH führen und die Anleihegläubiger damit weiter schädigen. Dies gilt es abzuwenden.“
Die Golden Gate GmbH hatte am 2. Oktober 2014 Antrag auf vorläufige Insolvenzverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München gestellt. Im Zuge der Insolvenzantragstellung legte der bisherige Geschäftsführer Uwe Rampold sein Amt nieder; zum neuen Geschäftsführer bestellten die Gesellschafter der Golden Gate GmbH Dr. Hans Volkert Volckens. Dr. Volckens ist geschäftsführender Gesellschafter der Immobilis Trust GmbH, einem auf die Restrukturierung von Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds spezialisierten Beratungsunternehmen.
„Wir erwarten uns von der Gläubigerversammlung ein klare Weichenstellung hinsichtlich der Verwertungsstrategie für die Immobilien der Golden Gate. Die maximale Befriedigung der Anleihegläubiger muss dabei im Vordergrund stehen. Wir haben in intensiven Gesprächen die verschiedenen Verwertungsszenarien analysiert. Eine sofortige Zwangsversteigerung halten wir nicht für wertoptimierend. Daher unterstützen wir den Antrag der LP Inviso und werden als designierter gemeinsamer Vertreter den Prozess konstruktiv und kritisch begleiten", erläutert Frank Günther, Geschäftsführer der One Square Advisory GmbH, Mitglied im Gläubigerausschuss der Golden Gate und designierter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger.
Fazit:Das BOND MAGAZINE rät Anleihegläubigern ausdrücklich, an der Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH am 28. November in München persönlich teilzunehmen oder sich mittels Vollmacht vertreten zu lassen. Wir raten ausdrücklich dazu, für die Tagesordnungspunkte sowie den Gegenantrag des institutionellen Investors LP Inviso GmbH zu stimmen, um eine bestmögliche Insolvenzquote im Sinne aller Anleihegläubiger zu erzielen. Zudem unterstützen wir die Wahl der One Square Advisory GmbH zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, da One Square Advisory über umfangreiches Restrukturierungs-Know-how verfügt und die Interessen der Anleihegläubiger bei zahlreichen Transaktionen wahrnimmt, z.B. bei Rena, Rena Lage, S.A.G. Solarstrom und SiC Processing.
Im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des auf Gesundheits- und Wohnimmobilien spezialisierten Unternehmens Golden Gate GmbH bemüht sich der vorläufige Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach aus der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen um die bestmögliche Befriedigung der Anleihegläubiger.
Zu diesem Zweck sollen die Anleihegläubiger im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung zunächst einen gemeinsamen Vertreter bestellen, der ihre Interessen künftig wahrnehmen wird. Erforderlich sind mit Blick auf eine bestmögliche Befriedigung der Ansprüche darüber hinaus Anpassungen der Anleihebedingungen.
Es ist vorgesehen, die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass die zur Absicherung der Anleihe dienende Immobilie des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses in Leipzig nicht vom Sicherheiten-Treuhänder zwangsversteigert werden muss. Die Immobilie, die im Eigentum der Golden Gate Leipzig GmbH steht, soll stattdessen freihändig verwertet werden.
Zwar sehen die Anleihebedingungen und der Vertrag mit dem Sicherheiten-Treuhänder in ihrer bisherigen Fassung die Zwangsversteigerung als vorrangige Verwertungsmethode vor, jedoch werden erfahrungsgemäß bei einer Zwangsversteigerung deutlich niedrigere Preise erlöst als im Wege eines freihändigen Verkaufs. Im Interesse der bestmöglichen Befriedigung der Anleihegläubiger soll die Immobilie daher zunächst weiter vermietet und anschließend freihändig verwertet werden. Der Verwertungserlös wird sodann - wie bei der Verwertung über eine Zwangsversteigerung - den Anleihegläubigern zufließen.
Ferner sollen die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH bei der Versammlung über einen weiteren Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 der Anleihegläubigerversammlung abstimmen. Dieser sieht neben den auch von der Golden Gate GmbH bereits vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen insbesondere ergänzend vor, dass die bereits jetzt beim Sicherheiten-Treuhänder vorhandenen liquiden Mittel in Höhe von rund 400.000,00 Euro von diesem freigegeben werden, um kurzfristig fällig werdende Grundsteuern für die Vergangenheit in etwa gleicher Höhe bezahlen zu können. Auch diese Freigabe entspricht dem Interesse der Anleihegläubiger, da ansonsten eine Zwangsversteigerung durch die Stadt Leipzig droht. Die Grundsteuern wären in einem solchen Fall als öffentliche Last vorrangig vor den Sicherheiten der Anleihegläubiger zu bedienen.
Die Golden Gate GmbH unterstützt den Gegenantrag des Anleihegläubigers LP Inviso GmbH zu Tagesordnungspunkt 3 der Anleihegläubigerversammlung und empfiehlt den Anleihegläubigern, für den Beschlussvorschlag der LP Inviso GmbH zu stimmen. Die entsprechenden Anträge finden sich auf der Homepage der Golden Gate GmbH unter http://www.goldengate-gmbh.de.
Vorläufiger Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach: „Die von der Golden Gate GmbH beantragten Änderungen der Anleihebedingungen und auch der Gegenantrag sind im Interesse der Anleihegläubiger. Ich hoffe auf ein zahlreiches Erscheinen der Anleihegläubiger, um die Beschlüsse auch umsetzen zu können. Selbstverständlich werde ich den Anleihegläubigern über meine bisherigen Kenntnisse und die mutmaßlichen Befriedigungsaussichten berichten und für Fragen zur Verfügung stehen. Auch werde ich über die Befriedigungsaussichten aus dem Patronat und über die Inanspruchnahme von Herrn Uwe Rampold berichten.“
Geschäftsführer der Golden Gate GmbH, Dr. Hans Volkert Volckens: „Als neuer Geschäftsführer der Golden Gate GmbH und der Golden Gate Leipzig GmbH bin ich an der bestmöglichen zeitnahen Befriedigung der Gläubiger interessiert. Hierfür ist ein Verkauf sämtlicher Liegenschaften erforderlich, wobei die Immobilie in Leipzig für die Anleihegläubiger von besonderer Bedeutung ist. Die jetzigen Regelungen im Sicherheiten-Treuhandvertrag und in den Anleihebedingungen sind nicht geeignet, die Immobilie bestmöglich und flexibel verwalten und verkaufen zu können. Denn die jetzigen Regelungen würden zu einer Insolvenz der Golden Gate Leipzig GmbH führen und die Anleihegläubiger damit weiter schädigen. Dies gilt es abzuwenden.“
Die Golden Gate GmbH hatte am 2. Oktober 2014 Antrag auf vorläufige Insolvenzverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München gestellt. Im Zuge der Insolvenzantragstellung legte der bisherige Geschäftsführer Uwe Rampold sein Amt nieder; zum neuen Geschäftsführer bestellten die Gesellschafter der Golden Gate GmbH Dr. Hans Volkert Volckens. Dr. Volckens ist geschäftsführender Gesellschafter der Immobilis Trust GmbH, einem auf die Restrukturierung von Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds spezialisierten Beratungsunternehmen.
„Wir erwarten uns von der Gläubigerversammlung ein klare Weichenstellung hinsichtlich der Verwertungsstrategie für die Immobilien der Golden Gate. Die maximale Befriedigung der Anleihegläubiger muss dabei im Vordergrund stehen. Wir haben in intensiven Gesprächen die verschiedenen Verwertungsszenarien analysiert. Eine sofortige Zwangsversteigerung halten wir nicht für wertoptimierend. Daher unterstützen wir den Antrag der LP Inviso und werden als designierter gemeinsamer Vertreter den Prozess konstruktiv und kritisch begleiten", erläutert Frank Günther, Geschäftsführer der One Square Advisory GmbH, Mitglied im Gläubigerausschuss der Golden Gate und designierter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger.
Fazit:Das BOND MAGAZINE rät Anleihegläubigern ausdrücklich, an der Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH am 28. November in München persönlich teilzunehmen oder sich mittels Vollmacht vertreten zu lassen. Wir raten ausdrücklich dazu, für die Tagesordnungspunkte sowie den Gegenantrag des institutionellen Investors LP Inviso GmbH zu stimmen, um eine bestmögliche Insolvenzquote im Sinne aller Anleihegläubiger zu erzielen. Zudem unterstützen wir die Wahl der One Square Advisory GmbH zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, da One Square Advisory über umfangreiches Restrukturierungs-Know-how verfügt und die Interessen der Anleihegläubiger bei zahlreichen Transaktionen wahrnimmt, z.B. bei Rena, Rena Lage, S.A.G. Solarstrom und SiC Processing.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schiffmacher
Editor-in-Chief
BONDBOOK / BOND MAGAZINE / fixed-income.org
Institutional Investment Publishing GmbH
Raiffeisenring 1
76831 Eschbach
Germany
Managing Director: Christian Schiffmacher
Register Court Landau HRB 31297
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Soeben erschienen: BONDBOOK Restrukturierung von Anleihen
Auf 104 Seiten werden detailliert alle wichtigen Hintergründe rund um die Restrukturierung von Anleihen für Unternehmen und Anleihegläubiger erläutert.
Die Ausgabe kann zum Preis von 29,00 Euro (inkl. USt. und Versand) beim Verlag oder im Buchhandel (ISBN 978-3-9813331-2-1) bestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Bestellformular
www.restrukturierung-von-anleihen.com
Soeben erschienen: BONDBOOK Restrukturierung von Anleihen
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Mittwoch, 29. Oktober 2014
Die Bondholder sollen den Treuhänder, Mayrhofer und Partner, demnach für bis zu 3 Jahre von seiner durch die Insolvenz ausgelösten unverzüglichen Verwertungspflicht befreien. Außerdem sind die Anleihegläubiger aufgerufen, einen Teil der an den Treuhänder zu ihren Gunsten abgetretenen Mietzinsansprüche freizugeben und an Golden Gate Leipzig rückabzutreten,
Die insolvente Golden Gate GmbH lädt die Inhaber der am 11. Oktober offiziell ausgelaufenen 30-Mio.-EUR-Unternehmensanleihe (2011/14) am 28. November zu einer Anleihegläubigerversammlung nach München. Auf der Agenda stehen insbesondere die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger – vorgeschlagen ist u.a. der Münchner Restrukturierungsspezialist One Square Advisory – sowie mögliche Maßnahmen zur bestmöglichen Verwertung der Liegenschaft in Leipzig, die seinerzeit als Sicherheit für die Anleihe bestellt wurde.
http://www.dgap.de/dgap/News/corpora...&newsID=821088
In diesem Zusammenhang sei u.a. angedacht, die im Eigentum der Golden Gate Leipzig GmbH befindliche Liegenschaft zunächst weiterzuentwickeln, um anschließend im Rahmen einer Verwertung einen deutlich höheren Erlös zu erzielen, als das nach derzeitiger Einschätzung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei einer kurzfristigen Veräußerung möglich wäre. Die Bondholder sollen den Treuhänder, Mayrhofer und Partner, demnach für bis zu 3 Jahre von seiner durch die Insolvenz ausgelösten unverzüglichen Verwertungspflicht befreien. Außerdem sind die Anleihegläubiger aufgerufen, einen Teil der an den Treuhänder zu ihren Gunsten abgetretenen Mietzinsansprüche freizugeben und an Golden Gate Leipzig rückabzutreten, um dadurch der Immobilie die für die angestrebte Entwicklung und Verwertung erforderliche Liquidität zu belassen. Entsprechende Informationen und erforderliche Unterlagen sind unter http://www.goldengate-gmbh.de/invest...e-anleihe.html veröffentlicht. Unterdessen spitzt sich die Lage um die Golden-Gate-Pleite weiter zu: Offenbar stehen gegen den ehemaligen Geschäftsführer Uwe Rampold die Verdachtsmomente des Kapitalanlagebetrugs, der Insolvenzverschleppung und der Untreue im Raum. Womöglich wird die Insolvenz der Gesundheits- und Wohnimmobiliengesellschaft damit demnächst wohl auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
http://www.bondguide.de/topnews/anle...terxxl-solar8/
http://www.dgap.de/dgap/News/corpora...&newsID=821088
In diesem Zusammenhang sei u.a. angedacht, die im Eigentum der Golden Gate Leipzig GmbH befindliche Liegenschaft zunächst weiterzuentwickeln, um anschließend im Rahmen einer Verwertung einen deutlich höheren Erlös zu erzielen, als das nach derzeitiger Einschätzung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei einer kurzfristigen Veräußerung möglich wäre. Die Bondholder sollen den Treuhänder, Mayrhofer und Partner, demnach für bis zu 3 Jahre von seiner durch die Insolvenz ausgelösten unverzüglichen Verwertungspflicht befreien. Außerdem sind die Anleihegläubiger aufgerufen, einen Teil der an den Treuhänder zu ihren Gunsten abgetretenen Mietzinsansprüche freizugeben und an Golden Gate Leipzig rückabzutreten, um dadurch der Immobilie die für die angestrebte Entwicklung und Verwertung erforderliche Liquidität zu belassen. Entsprechende Informationen und erforderliche Unterlagen sind unter http://www.goldengate-gmbh.de/invest...e-anleihe.html veröffentlicht. Unterdessen spitzt sich die Lage um die Golden-Gate-Pleite weiter zu: Offenbar stehen gegen den ehemaligen Geschäftsführer Uwe Rampold die Verdachtsmomente des Kapitalanlagebetrugs, der Insolvenzverschleppung und der Untreue im Raum. Womöglich wird die Insolvenz der Gesundheits- und Wohnimmobiliengesellschaft damit demnächst wohl auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
http://www.bondguide.de/topnews/anle...terxxl-solar8/
Dienstag, 21. Oktober 2014
Schäfer, CMS und Dahlmanns (WGF) lassen grüssen....
Soso, seit März fließt das Geld irgendwo hin und der Treuhänder wartet bis zur Insolvenz einfach mal ab.http://www.bondguide.de/topnews/anle...n-energy-3000/
Bei der insolventen Golden Gate GmbH spitzt sich die Lage weiter zu. Wie FINANCE am Montag berichtete, plant die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Mayrhofer & Partner, Treuhänder für die Inhaber der inzwischen ausgefallenen 6,5%-Unternehmensanleihe (2011/14) über 30 Mio. EUR, wohl Strafanzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft, Uwe Rampold, u.a. wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs, der Insolvenzverschleppung und der Untreue bei der Staatsanwaltschaft München zu stellen. Danach hätte es schon seit Längerem Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungseingängen auf das Treuhandkonto für die als Sicherheit bestellte Liegenschaft in Leipzig gegeben. „Seit März dieses Jahres sollen die Zahlungseingänge auf das Treuhandkonto nach Darstellung des Treuhänders gänzlich ausgeblieben sein“, berichtet FINANCE. Wo die Mieterlöse der Leipziger Immobilie aus den vergangenen Monaten stattdessen hingeflossen sind, sei unbekannt.
Zitat aus dem Treuhandvertrag:
§ 7
Rechte des Treuhänders und der Gläubiger
1. Der Treuhänder ist gegenüber der Emittentin berechtigt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung
die Unterlagen der Emittentin einzusehen, die die Anleihe sowie die von ihm verwalteten Sicherheiten
betreffen, soweit dies für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag
sowie zur Wahrung der Rechte der Anleihegläubiger nach seinem freien Ermessen notwendig
ist. Auf Verlangen des Treuhänders hat die Emittentin auf ihre Kosten außerdem Abschriften
der vorgenannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Emittentin ist verpflichtet, dem
Treuhänder die Ausübung dieser Rechte auch gegenüber verbundenen Gesellschaften der
Emittentin zu ermöglichen.
Ich würde mal sagen - ein halbes Jahr gepennt.
Könnte noch Konsequenzen haben.
Aldy
Dienstag, 14. Oktober 2014
Insolvenzverwalter fordert Anleihen-Rückzahlung Golden Gate: Große Zweifel an Patronatserklärung
Insolvenzverwalter fordert Anleihen-Rückzahlung
Golden Gate: Große Zweifel an Patronatserklärung

Golden Gate
Klinik der Golden Gate in Leipzig. Der insolvente Immobilienentwickler kann seine Mittelstandsanleihe nicht bedienen.
Zahltag für Uwe Rampold: Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach fordert die Rückzahlung der Mittelstandsanleihe der insolventen Golden Gate ein, plus die aufgelaufenen Zinsen. Der ehemalige Geschäftsführer des Immobilienentwicklers hatte im März 2011 im Zuge der Emission ein Patronat abgegeben, im Falle der Zahlungsunfähigkeit die fehlenden liquiden Mittel zur Verfügung zu stellen – notfalls auch aus eigener Tasche.
Doch wie werthaltig dieses Versprechen ist, ist unklar. Die Rückzahlung der Mittelstandsanleihe wäre zum 11. Oktober fällig gewesen, doch Rampold hat seine Patronatserklärung noch nicht eingelöst, wie der Insolvenzverwalter mitteilte. Bierbach formulierte große Zweifel, dass Rampold seiner Verpflichtung aus dem Patronat „vollumfänglich“ nachkommen könne. Auf FINANCE-Anfrage konnte Golden Gate zunächst keine Auskunft erteilen, ob Rampold seinen Verpflichtungen zeitnah wird nachkommen können.
Doch wie werthaltig dieses Versprechen ist, ist unklar. Die Rückzahlung der Mittelstandsanleihe wäre zum 11. Oktober fällig gewesen, doch Rampold hat seine Patronatserklärung noch nicht eingelöst, wie der Insolvenzverwalter mitteilte. Bierbach formulierte große Zweifel, dass Rampold seiner Verpflichtung aus dem Patronat „vollumfänglich“ nachkommen könne. Auf FINANCE-Anfrage konnte Golden Gate zunächst keine Auskunft erteilen, ob Rampold seinen Verpflichtungen zeitnah wird nachkommen können.
Golden Gate: Geschäftsführer kann Anleihe nicht bedienen
Bereits Anfang Oktober hatte Golden Gate Insolvenz anmelden müssen und war damit der 20. ausgefallene Emittent einer Mittelstandsanleihe. Parallel zur Insolvenz hatte Rampold seinen Rücktritt erklärt. Der frühere IVG-CFO Hans Volkert Volckens übernahm die Nachfolge und kündigte an, gemeinsam mit Rechtsanwalt Bierbach einen Insolvenzplan erstellen zu wollen. Ob und wie dieser durch Rampolds Zahlungsverzug beeinflusst wird, ist derzeit unklar. Schon vor der Insolvenz zweifelten Anleger an Rampolds Möglichkeiten, seiner Patronatszusage nachzukommen, wie sich in der Kursentwicklung ablesen ließ.
Ausschlaggebend für die Insolvenz ist die gescheiterte Veräußerung von Immobilien der Golden Gate in Leipzig und Amberg. Die für die Rückzahlung der Anleihe erforderlichen Mittel sollten durch den Verkauf von zwei ehemaligen Bundeswehrkrankenhäusern erwirtschaftet werden. Bislang wurden jedoch keine Käufer gefunden.
jakob.eich[at]finance-magazin.de
Ausschlaggebend für die Insolvenz ist die gescheiterte Veräußerung von Immobilien der Golden Gate in Leipzig und Amberg. Die für die Rückzahlung der Anleihe erforderlichen Mittel sollten durch den Verkauf von zwei ehemaligen Bundeswehrkrankenhäusern erwirtschaftet werden. Bislang wurden jedoch keine Käufer gefunden.
jakob.eich[at]finance-magazin.de
GoldenGate14 ANL /Anleihe fällig 11.10.14
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Seit 1988 ist die VEH AG sehr erfolgreich im Segment der unnotierten Aktien und Wertpapiere tätig. Zuverlässigkeit und Seriosität sind für uns selbstverständlich.
Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG verfügt über einen großen Kundenstamm und hervorragende Beziehungen. In der Kursliste finden Sie viele Gesellschaften, für welche die VEH AG den außerbörslichen Wertpapierhandel abwickelt.
Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG verfügt über einen großen Kundenstamm und hervorragende Beziehungen. In der Kursliste finden Sie viele Gesellschaften, für welche die VEH AG den außerbörslichen Wertpapierhandel abwickelt.
Donnerstag, 2. Oktober 2014
aus dem Treuhandvertrag....
§ 6
Verwertung der Sicherheiten
1. Für den Fall, dass die Emittentin – gleich aus welchem Grund – Anleihegläubigeransprüche bei
Fälligkeit nicht vertragsgemäß erfüllen kann, ist der Treuhänder verpflichtet, für Rechnung der
Gläubiger Maßnahmen zur Verwertung der Sicherheiten einzuleiten (nachstehend „Verwertungsmaßnahmen“).
2. Der Treuhänder wird die Emittentin vor Einleitung von Verwertungsmaßnahmen – unter Ankündigung
der konkret beabsichtigten Verwertungsmaßnahmen – eine angemessene Frist von
mindestens vier Wochen zur Befriedigung der fälligen Gläubigeransprüche setzen. Die Fristsetzung
ist entbehrlich, wenn die Emittentin die Erfüllung der besicherten Ansprüche endgültig ablehnt
bzw. mitteilt, nicht leisten zu können, sowie für den Fall, dass Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Emittentin gestellt wurde.
3. Im Falle der Öffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin wird der Treuhänder
gegenüber dem Insolvenzverwalter bezüglich der von ihm verwalteten Sicherheiten seine
Rechte aus der jeweils anwendbaren Insolvenzordnung geltend machen.
4. Sämtliche Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten sind auf einem hierzu vom Treuhänder
einzurichtenden Treuhandkonto zu hinterlegen. Nach Abschluss der Verwertung wird der Treuhänder
– nach Abzug der durch die Verwertung entstandenen Kosten und seiner Vergütung
den Verwertungserlös an die Gläubiger im Verhältnis ihrer nominellen Beteiligung am Emissionserlös
der Anleihe auskehren.
Verwertung der Sicherheiten
1. Für den Fall, dass die Emittentin – gleich aus welchem Grund – Anleihegläubigeransprüche bei
Fälligkeit nicht vertragsgemäß erfüllen kann, ist der Treuhänder verpflichtet, für Rechnung der
Gläubiger Maßnahmen zur Verwertung der Sicherheiten einzuleiten (nachstehend „Verwertungsmaßnahmen“).
2. Der Treuhänder wird die Emittentin vor Einleitung von Verwertungsmaßnahmen – unter Ankündigung
der konkret beabsichtigten Verwertungsmaßnahmen – eine angemessene Frist von
mindestens vier Wochen zur Befriedigung der fälligen Gläubigeransprüche setzen. Die Fristsetzung
ist entbehrlich, wenn die Emittentin die Erfüllung der besicherten Ansprüche endgültig ablehnt
bzw. mitteilt, nicht leisten zu können, sowie für den Fall, dass Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Emittentin gestellt wurde.
3. Im Falle der Öffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin wird der Treuhänder
gegenüber dem Insolvenzverwalter bezüglich der von ihm verwalteten Sicherheiten seine
Rechte aus der jeweils anwendbaren Insolvenzordnung geltend machen.
4. Sämtliche Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten sind auf einem hierzu vom Treuhänder
einzurichtenden Treuhandkonto zu hinterlegen. Nach Abschluss der Verwertung wird der Treuhänder
– nach Abzug der durch die Verwertung entstandenen Kosten und seiner Vergütung
den Verwertungserlös an die Gläubiger im Verhältnis ihrer nominellen Beteiligung am Emissionserlös
der Anleihe auskehren.
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