Hierbei handelt es sich um fünf erstrangige, untereinander gleichrangige und nicht vollstreckbare
Briefgrundschulden in Höhe von jeweils EUR 5 Mio. und eine zweitrangige vollstreckbare Briefgrundschuld
13.2 Sicherung des Rückzahlungsanspruchs
Die Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen am Ende der Laufzeit wird durch die Bestellung
von insgesamt sechs Briefgrundschulden in Höhe von jeweils EUR 5 Mio., also in der Gesamthöhe
von EUR 30 Mio., nebst 18 % Jahreszinsen an dem im Eigentum der Tochtergesellschaft Golden
Gate Leipzig GmbH stehenden Grundstück in der Bahnhofstraße 86 in 04158 Leipzig besichert.
Hierbei handelt es sich um fünf erstrangige, untereinander gleichrangige und nicht vollstreckbare
Briefgrundschulden in Höhe von jeweils EUR 5 Mio. und eine zweitrangige vollstreckbare Briefgrundschuld
in Höhe von EUR 5 Mio. Die vorgenannten Grundpfandrechte in der Gesamthöhe von EUR 30
Mio. erstrecken sich auf das gesamte Grundstück in der Bahnhofstraße 86 in 04158 Leipzig (Grundbuchamt
Leipzig, Grundbuch von Wiederitzsch, Blatt 365, Flurstücknummer 145/c mit 12.650 qm2,
Flurstücknummer 72 mit 6.899 qm2, Flurstücknummer 72/k mit 21.751 qm2; Blatt 1664, Flurstücknummer
72/4 mit 4.682 qm2, Blatt 3903, Flurstücknummer 141/2 mit 2.825 qm2, Blatt 3816, Flurstücknummer
140/2 mit 6.781 qm2). Die Grundpfandrechte werden zugunsten der Anleihegläubiger
von einem Treuhänder verwaltet. Der Treuhänder wird im Außenverhältnis Inhaber der dinglichen
Sicherungsrechte, verwaltet diese im Innenverhältnis jedoch ausschließlich für die Anleihegläubiger.
Als Treuhänder wurde die Rechtsanwälte/Steuerberater Mayrhofer + Partner Partnerschaftsgesellschaft,
Heimeranstraße 35, 80339 München, bestellt (nachfolgend „Treuhänder“). Sollte die Emittentin
ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegenüber den Anleihegläubigern
nicht nachkommen, haben diese, vertreten durch den Treuhänder, die Möglichkeit, das
Objekt Bahnhofstraße 86 über den Verkauf, insbesondere die Zwangsversteigerung zu verwerten.
Hierbei stehen die Anleihegläubiger im ersten und zweiten Rang. Dies bedeutet, dass die Verwertungserlöse
zuerst den Anleihegläubigern zufließen.
aus den ALB/Prospekt der Golden Gate Anleihe.....
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